14.04.2022                    
                    
                        Urteil: Vermieter müssen Hinweisgeber unter Umständen preisgeben                    
                    
                        Erhält ein Vermieter oder Verwalter Hinweise auf Missstände oder auf Fehlverhalten eines Bewohners, muss er diesem unter Umständen mitteilen, wer der Beschwerdegeber war. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH).