Zahlung und Übergabe

Der Notar veranlasst und überwacht die korrekten grundbuchrechtliche Eintragungen. Er informiert Käufer und Verkäufer sobald die Voraussetzungen für die Kaufpreisfälligkeit erfüllt sind.

In dieser Zeit bleiben wir mit allen Beteiligten in Kontakt um ggfls. behilflich zu sein, wenn Fragen auftreten.

Nach Kaufpreisfälligkeit stimmen wir gerne mit allen Beteiligten den Übergabetermin ab. Sind bei diesem anwesen und erstellen das Übergabeprotokoll.

Alle organisatorischen Aspekte werden durch uns erledigt. Auch danach stehen wir jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Wir beobachten die Abwicklung bis zur Kaufpreisfälligkeit
  • Nach Kaufpreiszahlung stimmen wir den Übergabetermin mit allen Beteiligten ab
  • Wir begleiten Sie bei der Übergabe
  • Wir erstellen das Übergabeprotokoll

Sie haben Fragen ? Kontaktieren Sie uns gerne persönlich.